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Ein Gesetz, um Türen zu öffnen

Der Berliner Senat hat den Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ beschlossen. Jetzt wird er in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Überarbeitung des Partizipationsgesetzes ist ein wichtiger Schritt für Berlin und steht für ein modernes Verständnis der Hauptstadt, die von Migration geprägt ist. Die Novelle enthält – nach intensiven Abstimmungen innerhalb der Regierungskoalition – konkrete und verbindliche Schritte zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte unter den Beschäftigten der Berliner Verwaltung. Der ursprüngliche Gesetzestext von 2010 ist in seiner Wirkung zu schwach geblieben, das Gesetz war wenig bekannt und ihm fehlte eine Verbindlichkeit.

Wesentliche Punkte der Novelle sind unter anderem die gezielte Rekrutierung und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst. Außerdem ist vorgesehen, dass jede öffentliche Dienststelle Förderpläne und Zielvorgaben für die Erhöhung des Anteils von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund erstellt. Zur Unterstützung wird auch eine neue Fachstelle geschaffen, die die Ausrichtung der Verwaltung auf die Migrationsgesellschaft begleiten wird.

Es soll ein Gesetz sein, dass allen Berliner:innen Türen öffnet. Mehr Teilhabe und bessere Sichtbarkeit in staatlichen Institutionen sind die politischen Ziele. Um diese zu erreichen, so die Perspektive der Berliner Integrationsbeauftragten, braucht es eine Verwaltung, die die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte mitdenkt und auch fachlich auf unsere vielfältige Gesellschaft ausgerichtet ist.

Katarina Niewiedzial bezieht hier klar Stellung:

„Die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in Berlin ist auch eine Frage der Demokratie und Gerechtigkeit. Es ist wichtig, dass sie gleichberechtigten Zugang zum Staatsdienst und wichtigen Entscheidungspositionen haben, um dort Kompetenzen, Interessen und Perspektiven einzubringen.“

Was bedeutet der gesetzliche Rahmen für Berlin braucht dich!? Derzeit erarbeitet das Konsortium im Rahmen einer digitalen Werkstatt Ziele für die nächsten Jahre. Diese Ziele sollen sich an denen des Gesetzes orientieren. Mit dem Konsortium ist ein sehr gutes Instrument da, um das Gesetz mit Leben zu füllen. Die Integrationsbeauftragte wünscht sich, dass das Konsortium als Vorreiter voran geht. BQN Berlin steht als fachlich versierter Träger zur Begleitung und Beratung an der Seite der Behörden, Betriebe und Schulen.

Wichtig ist nun, über den Bereich der Ausbildung hinaus zu gehen, ohne ihn jedoch aus dem Blick zu verlieren. Die Erhöhung des Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte kann nur ganzheitlich erreicht werden: Über die Öffnung der Ausbildung, ein vielfaltsorientiertes Personalmarketing, den Abbau von Barrieren in Einstellungsverfahren und insgesamt die Veränderung der Leitungskultur und Organisationsstrategie in den Betrieben und Behörden. All diese Bereiche werden zukünftig zu den Zielen von Berlin braucht dich! zählen. Für 2025 werden klare Zielvereinbarungen erarbeitet und Maßnahmen definiert, um sie zu erreichen.

Katarina Niewiedzial spricht von einem Geist des Gesetzes, der auch ein Geist unserer Zeit ist. Sie möchte bei allen öffentlichen Stellen die Türen öffnen, um die Vielfalt der Migrationsgesellschaft auch dort abzubilden und sie sichtbar zu machen. Sie als Partner:innen im Konsortium sind dabei Treiber:innen in Ihren Einrichtungen.